Erfüllung des EEWärmeG in
Baden-Württemberg
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) des Landes Baden-Württemberg verpflichtet Eigentümer von Bestandsgebäuden dazu, beim Austausch ihrer Heizungsanlage einen Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder alternative Maßnahmen zu ergreifen. Wir helfen Ihnen dabei diese Anforderung zu erfüllen und fachgerecht nachzuweisen.
Ihre Möglichkeiten zur Erfüllung des EEWärmeG
Um den Anforderungen des EEWärmeG gerecht zu werden, stehen Ihnen neben der Nutzung von Erneuerbare Energien mehrere Optionen von Ersatzmaßnahmen zur Verfügung: z.B. Durchführung eines Sanierungsfahrplans (iSFP), Dämmmaßnahmen oder der Einbau besonders effizienter Heizungssysteme. Ich berate Sie gerne, welche Option für Ihr Gebäude am sinnvollsten ist.
So begleite ich Sie
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Beratung: Ich analysiere Ihre individuelle Situation und informiere Sie über die Anforderungen des EEWärmeG.
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Planung: Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die sowohl gesetzliche Vorgaben erfüllt als auch zu Ihrem Budget und ihren Zielvorstellungen passt.
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Umsetzung: Ich unterstütze Sie bei der Auswahl qualifizierter Fachbetriebe und der praktischen Umsetzung.
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Dokumentation: Sie erhalten die erforderlichen Nachweise für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
Fördermöglichkeiten
Maßnahmen zur Erfüllung des EEWärmeG können von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder von spezifischen Landesprogrammen unterstützt werden. Ich helfe Ihnen, die besten Fördermöglichkeiten zu finden und die Anträge korrekt zu stellen.
Kontaktieren Sie mich noch heute, um die Anforderungen des EEWärmeG rechtzeitig und effizient zu erfüllen. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Immobilie!